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luftvoll.

Behördliche Stellungnahme

Mobile Luftreiniger: Nur als Ergänzung zum Lüften sinnvoll

Einordnung des Umweltbundesamts zum Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte in Innenräumen.

Zentrale Erkenntnisse

  • Mobile Luftreiniger können die Konzentration luftgetragener Partikel verringern.
  • Sie ersetzen das Lüften nicht, weil sie weder CO₂ noch Feuchtigkeit aus dem Raum abführen.

Einschränkungen

Allgemeine Einordnung; keine Bewertung einzelner Geräte.

Autoren / Herausgeber
Umweltbundesamt (UBA)
Jahr
siehe Veröffentlichungsdatum auf der Seite
Publikationstyp
Behördliche Stellungnahme
Kategorien
Luftreiniger und Filtertechnik, Schulen und Bildung
Letzte Prüfung
09. Oktober 2026

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